Der DAeC informiert: Zulassungsverfahren von Modellflugplätzen

In einer Telefonkonferenz auf Einladung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden den beiden Verbänden DAeC und DMFV von Staatssekretär Michael Odenwald die zentralen Änderungen zur neuen Luftverkehrsordnung mitgeteilt. Zusammengefasst ändert sich bei Modellflugplätzen mit einer Aufstiegsgenehmigung nichts, der im Erstentwurf noch vorgesehene Befähigungsnachweis ist nicht notwendig. Nur für genehmigungsfreien Modellflug auf der grünen Wiese ab einem Modellgewicht von 2 kg und/oder bei Flügen über 100 Meter wird der Nachweis benötigt. Dessen Umfang und Ausgestaltung ist völlig offen. Damit hat der DAeC mit seiner Handlungsweise wesentlich dazu beigetragen, dass der Modellflugsport weiter fast wie gewohnt ausgeübt werden kann. Nun gilt es, in Europa mit Europa Modell Flying Union (EMFU) und Europe Air Sports (EAS) den Modellflug zu schützen. Weitere Infos: www.modellflugimdaec.de

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