Kenntnisnachweis: DAeC schaltet Portal für Piloten von Flugmodellen und Multikoptern frei

Zahlreiche Flugmodell- und Multikopter-Piloten müssen spätestens ab dem 1. Oktober ihre Kenntnisse nachweisen, denn ab diesem Tag tritt die neue »Drohnenverordnung« in Kraft. Der Deutsche Aero Club hat nun ein Online-Portal (www.kenntnisnachweis-modellflug.de) ins Leben gerufen, auf dem sich Interessierte informieren und prüfen lassen können. Unter dem Punkt »Wissensvermittlung« finden Interessierte Infos zu Anwendung und Navigation, Luftrecht und Luftraumordnung, Haftpflichtversicherung und Neuerungen. Wahlweise kann man sich direkt für den Kenntnisnachweis registrieren und anmelden; die Infos stehen – übersichtlich zusammengefasst – auch im Test.

Wer alle Haken richtig setzt, gibt seine Daten für die Bezahlung ein, zahlt 26,75 Euro und druckt sich den Kenntnisnachweis aus. Die neue Drohnenverordnung gilt seit April diesen Jahres. Sie regelt nicht nur den Betrieb von Multikoptern, sondern auch den Betrieb sämtlicher Flugmodelle. Den Nachweis müssen all jene Flugmodell- und Multikopter-Piloten erbringen, die über keine Lizenz für Luftfahrzeugführer verfügen und deren Flugmodell oder Multikopter zwei Kilo oder mehr wiegt und außerhalb eines Modellfluggeländes mit Aufstiegserlaubnis fliegen soll. Nachweispflichtig ist außerdem, wer sein Flugmodell außerhalb eines solchen Geländes höher als 100 Meter fliegen will. Alle Infos rund um den Kenntnisnachweis und die neue Drohnenverordnung zeigt auch ein Video: http://links.daec.de/51

Weitere Infos: www.kenntnisnachweis-modellflug.de, www.daec.de

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